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   OVG Niedersachsen, 17.04.2008 - 7 OA 51/08   

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https://dejure.org/2008,15229
OVG Niedersachsen, 17.04.2008 - 7 OA 51/08 (https://dejure.org/2008,15229)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17.04.2008 - 7 OA 51/08 (https://dejure.org/2008,15229)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17. April 2008 - 7 OA 51/08 (https://dejure.org/2008,15229)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Anteilige Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 162 Abs. 1 VwGO; § 164 VwGO; Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG
    Anrechenbarkeit der für ein vorangegangenes Verwaltungsverfahren entstandenen Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens

  • Judicialis

    VV-RVG Vorbemerkung 3 Abs. 4; ; VwGO § 162 Abs. 1; ; VwGO § 164

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anrechenbarkeit der für ein vorangegangenes Verwaltungsverfahren entstandenen Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens

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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Niedersachsen, 28.03.2008 - 10 OA 143/07

    Anteilige Anrechnung der für das vorangegangene Verwaltungsverfahren entstandenen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.04.2008 - 7 OA 51/08
    Im gerichtlichen Kostenfestsetzungsverfahren nach § 164 VwGO ist die für das vorangegangene Verwaltungsverfahren entstandene Geschäftsgebühr nach Maßgabe der Vorbemerkung 3 Abs. 4 Vergütungsverzeichnis RVG anteilig auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens anzurechnen (wie Nds.OVG, Beschl. v. 28.03.2008 - 10 OA 143/07 -).

    Soweit sich die Klägerin zur Begründung ihrer Beschwerde auf den Beschluss des 10. Senats des Nds.OVG vom 8. Oktober 2007 - 10 OA 201/07 -, NJW 2008, 535 beruft, ist dies unbehelflich, weil dieser seine bisherige Rechtsprechung mit Beschluss vom 28. März 2008 - 10 OA 143/07 - ausdrücklich aufgegeben hat.

    Vielmehr ergibt sich aus der o.a. Begründung zum Entwurf des Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes, dass der Gesetzgeber mit der Regelung in der Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV eine vormals gerade wegen der in beiden Fällen identischen Verfahrensgebühr bestehende, "nicht zu rechtfertigende" Gleichbehandlung des Rechtsanwalts, der unmittelbar einen Prozessauftrag erhält, mit dem Rechtsanwalt, der bereits außergerichtlich tätig gewesen ist und deshalb mit der Angelegenheit vertraut ist, beseitigten wollte (vgl. Nds.OVG, Beschl. v. 28.03.2008 - 10 OA 143/07 - m. w. N.; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 28.01.2008, - 6 E 11203/07 -, juris).

  • OVG Niedersachsen, 08.10.2007 - 10 OA 201/07

    Anrechnung einer Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr; Anspruch auf

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.04.2008 - 7 OA 51/08
    Soweit sich die Klägerin zur Begründung ihrer Beschwerde auf den Beschluss des 10. Senats des Nds.OVG vom 8. Oktober 2007 - 10 OA 201/07 -, NJW 2008, 535 beruft, ist dies unbehelflich, weil dieser seine bisherige Rechtsprechung mit Beschluss vom 28. März 2008 - 10 OA 143/07 - ausdrücklich aufgegeben hat.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.01.2008 - 6 E 11203/07

    Kosten; Anrechnung der Widerspruchsgebühr auf die Verfahrensgebühr

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.04.2008 - 7 OA 51/08
    Vielmehr ergibt sich aus der o.a. Begründung zum Entwurf des Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes, dass der Gesetzgeber mit der Regelung in der Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV eine vormals gerade wegen der in beiden Fällen identischen Verfahrensgebühr bestehende, "nicht zu rechtfertigende" Gleichbehandlung des Rechtsanwalts, der unmittelbar einen Prozessauftrag erhält, mit dem Rechtsanwalt, der bereits außergerichtlich tätig gewesen ist und deshalb mit der Angelegenheit vertraut ist, beseitigten wollte (vgl. Nds.OVG, Beschl. v. 28.03.2008 - 10 OA 143/07 - m. w. N.; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 28.01.2008, - 6 E 11203/07 -, juris).
  • BVerfG, 19.12.1989 - 1 BvR 1336/89
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.04.2008 - 7 OA 51/08
    Es gibt keinen Rechtssatz, wonach die dem Bürger im Verwaltungsverfahren entstehenden Kosten bei Obsiegen im gerichtlichen Verfahren stets und uneingeschränkt zu erstatten sind (vgl. BVerfG, Beschl. v. 19.12.1989 - 1 BvR 1336/89 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 30.04.2008 - 2 OA 128/08

    Anteilige Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr in einem

    Im gerichtlichen Kostenfestsetzungsverfahren ist die für das vorangegangene Verwaltungsverfahren entstandene Geschäftsgebühr nach Maßgabe der Vorbemerkung 3 Abs. 4 Vergütungsverzeichnis RVG anteilig auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens anzurechnen (wie Nds.OVG, Beschl. v. 28.3.2008 - 10 OA 143/07 - und Beschl. v. 17.4.2008 - 7 OA 51/08 -).

    a) Der Senat schließt sich (gleichwohl) der in der Rechtsprechung (vgl. etwa Nds. OVG, Beschl. v. 17.4.2008 - 7 OA 51/08 - Beschl. v. 28.3.2008 - 10 OA 143/07 - OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 28.1.2008 - 6 E 11203/07 -, juris; Bayr. VGH, Beschl. v. 3.11.2005 - 10 C 05.1131 -, juris und Beschl. v. 6.3.2006 - 19 C 06.238 -, NJW 2006, 1990; Hess. VGH, Beschl. v. 86.2007 - 3 TJ 966/07 -, NJW 2008, 678; VG Hannover, Beschl. v. 7. Dezember 2007 - 6 A 1117/07 -, juris; VG Minden, Beschl. V. 12.9.2007 - 10 K 1944/06.A -, juris; aus der zivilgerichtlichen Rechtsprechung vgl. nur BGH, Beschl. v. 7.3.2007 - VIII ZR 86/06 -, NJW 2007, 2049) und der Literatur (z. B. Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert/Müller-Rabe, RVG, Kommentar, 17. Aufl., VV 2300, 2301 Rdnr. 1) vertretenen Auffassung der uneingeschränkten Anwendbarkeit der VV Teil 3 Vorb.

  • VG Ansbach, 20.06.2008 - AN 14 M 08.00477

    Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts im Prozesskostenhilfeverfahren gegen die

    Während diese Rechtsvorschrift nunmehr in der Zivilgerichtsbarkeit grundsätzlich nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs einheitlich dahingehend ausgelegt wird, dass sich durch die anteilige Anrechnung einer vorgerichtlich entstandenen anwaltlichen Geschäftsgebühr gemäß Nr. 2300 VV RVG auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens nach Teil 3 Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG nicht die bereits entstandene Geschäftsgebühr, sondern die in dem anschließenden gerichtlichen Verfahren nach Nr. 3100 VV RVG anfallende Verfahrensgebühr verringert (vgl. u. a. Bundesgerichtshof, Beschluss vom 22. Januar 2008 - VIII ZB 57/07; Bundesgerichtshof, B. v. 30. April 2008 - III ZB 8/08), bietet die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung insoweit ein uneinheitliches Bild (von den Oberverwaltungsgerichten sprechen sich - z. T. mit unterschiedlicher Begründung und z. T. einzelfallbezogen - soweit ersichtlich für eine Anrechnung in diesem Sinne aus: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 9. Mai 2006 - 12 C 06.65, Beschluss vom 15. Januar 2008 - 22 M 07.40053; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 8. Juni 2007 - 3 TJ 966/07; Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 28. Januar 2008 - 6 E 11203/07; Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschlüsse vom 28. März 2008 - 10 OA 143/07 - unter Änderung der bisherigen Rechtsprechung -, 29. April 2008 - 13 OA 39/08, 17. April 2008 - 7 OA 51/08 und 30. April 2008 - 2 OA 128/08; dagegen insbesondere: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, u. a. Beschlüsse vom 10. Juli 2006 - 4 C 06.1129 und 16. Januar 2008 - 14 C 07.1808; Oberverwaltungsgericht Münster, Beschluss vom 25. April 2006 - 7 E 410/06; Verwaltungsgerichtshof Mannheim, Beschluss vom 4. April 2008 - 11 S 2474/07).

    Das Gericht schließt sich insoweit - soweit auf den vorliegenden Fall übertragbar - den diesbezüglichen Auffassungen in den Entscheidungen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 8. Juni 2007 - 3 TJ 966/07, des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 28. Januar 2008 - 6 E 11203/07, des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 28. März 2008 - 10 OA 143/07, vom 29. April 2008 - 13 OA 39/08, vom 17. April 2008 - 7 OA 51/08 und 30. April 2008 - 2 OA 128/08 sowie in dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 5. Mai 2008 - AN 1 M 08.00654 an.

  • VG Minden, 24.04.2008 - 1 K 2628/05

    Anrechnung der Geschäftsgebühr teilweise auf die spätere Verfahrensgebühr des

    Dieser Rechtsprechung des BGH haben sich zwischenzeitlich u.a. der 10. Senat des OVG Lüneburg mit Beschluss vom 28.03.2008 in 10 OA 143/07 unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung (u.a. unter Hinweis auf den zuvor durch den 2. Senat des OVG Münster aufgehobenen Beschluss des VG Minden vom 06.09.2007) sowie der 7. Senat des OVG Lüneburg mit Beschluss vom 17.04.2008 in 7 OA 51/08 angeschlossen.

    Der 7. Senat des OVG Lüneburg vertritt dabei die Ansicht, dass eine Anrechnung der entstandenen Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens zwingend vorgeschrieben und vom Gesetzgeber gewollt ist - siehe auch nachstehenden Leitsatz des Beschlusses vom 17.04.2008 - 7 OA 51/08: "Entgegen der Ansicht der Klägerin widerspricht die Anrechnung auch nicht dem Wortlaut des § 162 Abs. 1 VwGO, denn erstattungsfähig sind nur die gesetzlich vorgesehenen Gebühren und Auslagen, so dass die nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und damit auch unter Berücksichtigung der Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV vorgesehenen Gebühren anzusetzen sind.

  • VG Köln, 12.08.2008 - 19 K 1023/07

    Erinnerung gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss einer Urkundsbeamtin der

    Zwar vertritt eine Reihe von Gerichten die - in Anbetracht der eindeutigen, nicht weiter auslegungsfähigen Regelung und des Fehlens eines Grundsatzes, wonach in einem Verwaltungsverfahren entstandene Anwaltskosten von der unterliegenden Behörde zu erstatten sind vgl. OVG NRW, Beschluss vom 10. Mai 2006 - 14 E 252/06 - OVG Niedersachsen, Beschluss vom 17. April 2008 - 7 OA 51/08 - VGH BW, Beschluss vom 27. Juni 2006 - 11 S 2613/05 - BVerwG, Beschluss vom 1. September 1989 - 4 B 17/89 - BVerfG, Beschluss vom 19. Dezember 1989 - 1 BvR 1336/89 - (alle in juris).

    wenig überzeugende - Auffassung, die erwähnte Vorbemerkung betreffe ausschließlich das Innenverhältnis zwischen Auftraggeber und Rechtsanwalt und lasse die Verpflichtung eines kostentragungspflichtigen Beteiligten zur Erstattung" der vollen Verfahrensgebühr unberührt, vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 25. April 2006 - 7 E 410/06 -, vom 14. März 2008 - 2 E 1045/07 -, vom 28. September 2006 - 7 E 957/06 - und vom 18. Oktober 2006 - 7 E 1339/05 - OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 5. Dezember 2007 - 1 O 215/07 - BayVGH, Beschlüsse vom 10. Juli 2006 - 4 C 06.1129 -, vom 7. März 2007 - 19 C 06.2591 -, vom 14. Mai 2007 - 25 C 07.754 -, vom 9. Oktober 2007 - 3 C 07.1903 - (mit eingehender Begründung) und vom 23. Januar 2008 - 6 C 07.238 - VGH BW, Beschluss vom 4. April 2008 - 11 S 2474/07 - grundlegend a.A.: OVG Niedersachsen, Beschlüsse vom 28. März 2008 - 10 OA 143/07 -, vom 17. April 2008 - 7 OA 51/08 - und vom 30. April 2008 - 2 OA 128/08 - BGH, Beschluss vom 22. Januar 2008 - VIII ZB 57/07 -, dem sich zahlreiche weitere Senate angeschlossen haben, sowie wohl auch HessVGH, Beschluss vom 8. Juni 2007 - 3 TJ 966/07 - (alle in juris).

  • OVG Niedersachsen, 25.04.2008 - 13 OA 63/08

    Anrechnung einer Geschäftsgebühr auf die Gebühr für ein Hauptverfahren i.R.e.

    Während nach einer Auffassung aufgrund des klaren Wortlauts der Anrechnungsbestimmung und dem in den Gesetzgebungsmaterialien zum Ausdruck kommenden Willen des Gesetzgebers eine Anrechnung im Kostenfestsetzungsverfahren zwingend sei (vgl. etwa Beschl. d. 10. Senats des Nds. OVG vom 28.03.2008 - 10 OA 143/07 -, http://www.dbovg.niedersachsen.de/index.asp unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung (Beschl. v. 08.10.2007 - 10 OA 201/07 -, NJW 2008, 535); Nds. OVG, Beschl. v. 17.04.2008 - 7 OA 51/08 -, http://www.dbovg.
  • OVG Niedersachsen, 08.12.2008 - 5 OA 449/08

    Anrechenbarkeit der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr im Falle der

    Die Anrechnung der Geschäftsgebühr auch im Falle der Nichtdurchführung eines Widerspruchsverfahrens entspricht dem klaren Willen des Gesetzgebers (vgl. zur Zulässigkeit der Anrechnung: Nds. OVG, Beschl. v. 30.4.2008 - 2 OA 128/08 -, zitiert nach juris Langtext unter Hinweis u. a. auf Beschl. v. 28.3.2008 - 10 OA 143/07 - und Beschl. v. 17.4.2008 - 7 OA 51/08 - siehe auch Beschl. v. 27.11.2008 - 13 OA 190/09 - OVG R-P, Beschl. v. 28.1.2008 - 6 E 11203/07 -, zitiert nach juris Langtext).
  • VG Minden, 06.10.2008 - 7 K 797/06

    Verfahrensrecht, Kostenrecht, Anwaltskosten, Geschäftsgebühr, Verfahrensgebühr,

    Dem entsprechend stellt u.a. das OVG Lüneburg in dem letzten Satz seiner Begründung des Beschluss vom 17.04.2008 in 7 OA 51/08, juris; fest: "Eine Kostenfestsetzung ohne anteilige Anrechnung der Geschäftsgebühr hätte zur Folge, dass der im Kostenpunkt unterlegene Beteiligte entweder dem im Verwaltungsverfahren vorbefassten Rechtsanwalt mit dem überschießenden Betrag ein vom Gesetz nicht vorgesehenes "Erfolgshonorar" verschafft oder entgegen der gesetzlichen Regelung die vom obsiegenden Beteiligten allein zu tragende Geschäftsgebühr anteilig erstattet.".
  • VG Minden, 05.06.2008 - 7 K 797/06

    Voraussetzungen der Zulässigkeit eines Nachfestsetzungsantrags; Anrechnung der

    Dem entsprechend stellt u.a. das OVG Lüneburg in dem letzten Satz seiner Begründung des Beschluss vom 17.04.2008 in 7 OA 51/08, juris; fest: Eine Kostenfestsetzung ohne anteilige Anrechnung der Geschäftsgebühr hätte zur Folge, dass der im Kostenpunkt unterlegene Beteiligte entweder dem im Verwaltungsverfahren vorbefassten Rechtsanwalt mit dem überschießenden Betrag ein vom Gesetz nicht vorgesehenes "Erfolgshonorar" verschafft oder entgegen der gesetzlichen Regelung die vom obsiegenden Beteiligten allein zu tragende Geschäftsgebühr anteilig erstattet.".
  • VG Minden, 09.01.2009 - 6 K 1199/08
    Dem entsprechend stellt u.a. das OVG Lüneburg im letzten Satz seiner Begründung des Beschlusses vom 17.04.2008 - 7 OA 51/08 -, bei juris, fest: "Eine Kostenfestsetzung ohne anteilige Anrechnung der Geschäftsgebühr hätte zur Folge, dass der im Kostenpunkt unterlegene Beteiligte entweder dem im Verwaltungsverfahren vorbefassten Rechtsanwalt mit dem überschießenden Betrag ein vom Gesetz nicht vorgesehenes "Erfolgshonorar" verschafft oder entgegen der gesetzlichen Regelung die vom obsiegenden Beteiligten allein zu tragende Geschäftsgebühr anteilig erstattet.".
  • VG Minden, 24.10.2008 - 8 K 3230/06

    Anrechnung einer Geschäftsgebühr mit einem Gebührensatz von 0,75 auf die im

    So Niedersächsisches OVG, a.a.O. und Beschluss vom 17.04.2008 - 7 OA 51/08 -, aufgerufen in juris.
  • VG Minden, 21.10.2008 - 8 K 1520/06

    Anrechnung einer Geschäftsgebühr mit einem Gebührensatz von 0,75 auf die im

  • VG Minden, 27.10.2008 - 9 K 504/08

    Erinnerung gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss eines Urkundsbeamten

  • VG Ansbach, 08.10.2008 - AN 14 M 08.30348

    Kostenfestsetzung; Verfahrensgebühr; Beratungshilfe; Anrechnung der

  • OVG Niedersachsen, 29.04.2008 - 13 OA 39/08
  • VG Ansbach, 26.11.2008 - AN 14 M 08.30436

    Unzulässige Anhörungsrüge; unzulässige Gegenvorstellung

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